Egal, ob Du Deinen ersten Führerschein machen möchtest oder eine Erweiterung planst – wir bieten Dir für die gewünschte Führerscheinklasse eine moderne Ausbildung, die auf Deine Bedürfnisse abgestimmt ist. In entspannter Atmosphäre und mit erfahrenen Fahrlehrern lernst Du alles, was Du für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr brauchst. Starte jetzt Deine Ausbildung und erlebe die Freude am Autofahren!

B/BF17

Für den Einstieg in die Welt des Autofahrens

  • Mindestalter: 17 Jahre (Anmeldung mit 16,5 Jahren)
  • Prüfungen: Theorie und Praxis
  • Beinhaltet: Klasse AM & L

Mit der Führerscheinklasse B darfst Du Personenkraftwagen (PKW) und Lastkraftwagen (LKW) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen fahren. Zudem sind Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse immer erlaubt. Schwerere Anhänger darfst Du auch ziehen, solange die zulässige Gesamtmasse von Fahrzeug und Anhänger 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Wenn Du Dich für das begleitete Fahren ab 17 (BF17) entscheidest, kannst Du bereits mit 17 Jahren Fahrpraxis sammeln, jedoch immer in Begleitung eines eingetragenen Begleiters. Diese Klasse bietet Dir maximale Flexibilität für den Alltag und ist die Grundlage für das Autofahren.

  • 12 Lektionen Grundstoff á 90 Minuten (bei Besitz einer Fahrerlaubnisklasse nur 6)
  • 2 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

  • 5 x Überlandfahrten  á 45 Minuten
  • 4 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 3 x Beleuchtungsfahrten  á 45 Minuten

BE

Für den sicheren Transport schwerer und großer Anhänger

  • Mindestalter: 17 Jahre (Anmeldung mit 16,5 Jahren)
  • Prüfung: Praxis
  • Voraussetzung: Klasse B oder BF17

Mit der Führerscheinklasse BE darfst Du Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen ziehen. Diese Klasse ist ideal, wenn Du zum Beispiel große und schwere Anhänger, wie Wohnwagen oder Pferdeanhänger, ziehen möchtest. Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B, die durch die Klasse BE erweitert wird. So bist Du bestens für größere Transporte gerüstet.

Eine theoretische Ausbildung ist nicht erforderlich.

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig. Sobald Du in den Übungsstunden bewiesen hast, dass Du den Anhänger sicher ziehen kannst und die Grundfahraufgabe kannst (rückwärts links um die Kurve fahren, anschließend max. 1 Meter Abstand zum Bordstein), geht es auch schon mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten los.

Der Gesetzgeber schreibt bei BE folgende Sonderfahrten vor:

  • 3 x Überlandfahrten  á 45 Minuten
  • 1 x Autobahnfahrt á 45 Minuten
  • 1 x Beleuchtungsfahrt  á 45 Minuten

B96

Für größere Anhänger wie Wohnwagen oder Transporte mit zusätzlichem Platzbedarf

  • Mindestalter: 17 Jahre (Anmeldung mit 16,5 Jahren)
  • Prüfung: Keine, nur Fahrerschulung
  • Voraussetzung: Klasse B oder BF17

Mit der Schlüsselzahl B96 darfst Du Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg ziehen, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Zugfahrzeug + Anhänger) maximal 4,25 Tonnen beträgt. Diese Erweiterung ist im Rahmen einer Fahrerschulung an einem Tag zu machen und benötigt keine Prüfung. B96 eignet sich für größere Gespanne, wie Wohnwagen oder Bootsanhänger.

Lediglich 2,5 Stunden

3,5 Stunden praktische Übungen sowie 1 Stunde Fahren im öffentlichen Straßenverkehr.

Erlebe die Freiheit auf zwei Rädern! Wir bereiten Dich mit der passenden Motorrad-Führerscheinklassen optimal auf jede Fahrt vor – egal, ob Du gerade erst anfangen möchtest oder bereits Erfahrungen hast. Mit einer individuellen und praxisorientierten Ausbildung begleiten wir Dich Schritt für Schritt bis zu Deinem Ziel. Entdecke jetzt die passende Führerscheinklasse!

A

Für unbegrenzte Freiheit auf zwei Rädern mit Motorrädern aller Klassen

  • Mindestalter: 24 Jahre (Anmeldung mit 23,5 Jahren)
  • Prüfungen: Theorie und Praxis
  • Beinhaltet: Klasse A2, A1 und AM

Mit der Fahrerlaubnisklasse A darfst Du Krafträder ohne Leistungsbegrenzung fahren. Somit auch schnelle und sehr leistungsstarke Motorräder. Zudem darfst Du dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW fahren. Mit der Klasse A besitzt Du die maximale Freiheit auf zwei oder drei Rädern.

  • 12 Lektionen Grundstoff á 90 Minuten (bei Vorbesitz einer anderen Klasse nur 6 Lektionen)
  • 4 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 sind keine Theorieunterrichte erforderlich

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

  • 5 x Überlandfahrten  á 45 Minuten
  • 4 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 3 x Beleuchtungsfahrten  á 45 Minuten

Wenn Du weniger als 2 Jahre im Vorbesitz der Klasse A2 bist:

  • 3 x Überlandfahrten  á 45 Minuten
  • 2 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 1 x Beleuchtungsfahrt  á 45 Minuten

Wenn Du mindestens zwei Jahre im Vorbesitz der Klasse A2 bist:

  • keine Sonderfahrten vorgeschrieben

Wenn Du im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1 bist:

  • 3 x Überlandfahrt  á 45 Minuten
  • 2 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 1 x Beleuchtungsfahrt  á 45 Minuten

A1

Für kleinere Motorräder bis 125 cm³ und den idealen Einstieg ins Motorradfahren

  • Mindestalter: 16 Jahre (Anmeldung mit 15,5 Jahren)
  • Prüfungen: Theorie und Praxis
  • Beinhaltet: Klasse AM und Mofa

Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 darfst Du Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und eine Leistung von höchstens 11 kW haben. Außerdem darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht nicht mehr als 0,1 kW pro Kilogramm betragen. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern fallen unter diese Klasse, wenn sie einen Hubraum von über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h haben und ihre Leistung maximal 15 kW beträgt.

  • 12 Lektionen Grundstoff á 90 Minuten (bei Erweiterung nur 6)
  • 4 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten
  • Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 sind keine Theorieunterrichte erforderlich

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

  • 5 x Überlandfahrten  á 45 Minuten
  • 4 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 3 x Beleuchtungsfahrten  á 45 Minuten

A2

Für leistungsstärkere Motorräder bis 35 kW und mehr Fahrspaß auf zwei Rädern

  • Mindestalter: 18 Jahre (Anmeldung mit 17,5 Jahren)
  • Prüfungen: Theorie und Praxis
  • Beinhaltet: Klasse A1, AM und Mofa

Mit der Führerscheinklasse A2 darfst Du Krafträder fahren, die eine maximale Leistung von 35 kW haben. Zusätzlich darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht höchstens 0,2 kW pro Kilogramm betragen. Diese Klasse ist ideal für Fahrer, die ein leistungsstarkes Motorrad fahren möchten, dabei aber noch im mittleren Leistungsbereich bleiben. Besonders interessant ist, dass viele Motorräder durch eine Drosselung an die Anforderungen der Klasse A2 angepasst werden können, was Dir eine breite Auswahl an Modellen bietet.

  • 12 Lektionen Grundstoff á 90 Minuten (bei Erweiterung nur 6)
  • 4 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten
  • Bei Vorbesitz der Klasse A2 länger als zwei Jahre kein Theorieunterrichte erforderlich

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig, beträgt aber mindestens eine Übungsstunde. Sobald Du in den Übungsstunden bewiesen hast, dass Du reif für den schnelleren Verkehr und schwierigen Verkehrssituationen bist, geht es auch schon mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten los.

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

  • 5 x Überlandfahrten  á 45 Minuten
  • 4 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 3 x Beleuchtungsfahrten  á 45 Minuten

​Wenn Du weniger als 2 Jahre im Vorbesitz der Klasse A1 bist, gilt:

  • 3 x Überlandfahrten  á 45 Minuten
  • 2 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 1 x Beleuchtungsfahrt  á 45 Minuten

B196

Für das Fahren von 125 cm³ Motorrädern ohne zusätzliche Motorradprüfung

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Prüfung: Keine, nur Fahrerschulung
  • Voraussetzung: Klasse B (mindestens seit 5 Jahren)

Mit der Schlüsselzahl B196 darfst Du Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer maximalen Leistung von 11 kW fahren. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf dabei nicht mehr als 0,1 kW pro Kilogramm betragen. Diese Erweiterung ermöglicht Dir den Einstieg in die Welt der Leichtkrafträder, ohne eine zusätzliche Prüfung ablegen zu müssen.

Achtung:

  • Die Schlüsselzahl B196 berechtigt nicht zum Stufenaufstieg auf A2 oder A
  • Die Schlüsselzahl B196 beschränkt sich lediglich auf die Bundesrepublik Deutschland

4 klassenspezifische Lektionen á 90 Minuten

Mindestens 5 x Fahrstunden á 90 Minuten

AM

Für das Fahren von Roller und leichten Zweirädern im Alltag

  • Mindestalter: 15 Jahre (Anmeldung mit 14,5 Jahren)
  • Prüfungen: Theorie und Praxis
  • Beinhaltet: Mofa-Roller

Mit der Fahrerlaubnisklasse AM darfst Du zweirädrige, dreirädrige und vierrädrige Kleinkrafträder oder Leichtkraftfahrzeuge fahren. Diese Fahrzeuge dürfen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h haben und je nach Antriebsart bestimmte Leistungsgrenzen nicht überschreiten: Bei Verbrennungsmotoren liegt der maximale Hubraum bei 50 cm³, bei Diesel- oder Elektromotoren beträgt die maximale Leistung 4 kW. Für vierrädrige Leicht-KFZ gilt zusätzlich eine maximale Leermasse von 350 kg (ohne Batterien).

Achtung:

Die Fahrerlaubnisklasse AM berechtigt nicht zur Probezeit.

  • 12 Lektionen Grundstoff á 90 Minuten
  • 2 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten

Bei der Fahrerlaubnisklasse AM sind keine gesetzlichen Sonderfahrten vorgeschrieben. Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.

Mofa

Für Einsteiger – ideal, um erste Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln

  • Mindestalter: 15 Jahre (Anmeldung mit 14,5 Jahren)
  • Prüfung: Nur Theorie
  • Voraussetzung: Keine

Mit der Klasse Mofa darfst Du einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor fahren, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Der Hubraum darf maximal 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren betragen, oder die Leistung maximal 0,5 kW bei Elektromotoren. Diese Klasse ist ideal, um erste Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln.

Achtung:

Hier handelt es sich nicht um eine Fahrerlaubisklasse oder einen Führerschein, sondern lediglich um eine Mofa-Prüfbescheinigung. Diese berechtigt nicht zur Probezeit.

6 Lektionen á 90 Minuten

1 Einheit á 90 Minuten

LKW & Traktor

Ob für den Gütertransport, die Baubranche oder spezielle Transporteinsätze – mach mit uns die passende Lkw-Führerscheinklasse. Wir bieten Dir eine fundierte Ausbildung mit modernsten Fahrzeugen und individuellem Training, das genau auf Deine Bedürfnisse abgestimmt ist. Dabei legen wir besonderen Wert auf praxisnahen Unterricht, der Dich sicher ans Ziel bringt.

C1

Für kleinere LKW und Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse

  • Mindestalter: 18 Jahre (Anmeldung mit 17,5 Jahren)
  • Prüfungen: Theorie und Praxis
  • Voraussetzung: Klasse B

Mit der Fahrerlaubnisklasse C1 darfst Du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 7,5 Tonnen fahren, die für den Transport von bis zu 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind. Dazu zählen beispielsweise größere Transportfahrzeuge, Wohnmobile, Rettungswagen oder andere leichte LKW. Außerdem kannst Du Fahrzeuge dieser Klasse mit einem Anhänger kombinieren, solange das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers 750 kg nicht überschreitet. Die Klasse C1 ermöglicht es Dir, auch größere Fahrzeuge sicher und flexibel zu steuern, sei es für den privaten oder beruflichen Einsatz.

  • 6 Lektionen Grundstoff á 90 Minuten
  • 6 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten (bei Besitz der Klasse D1 oder D lediglich 2 Stunden á 90 Minuten)

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

  • 3 x Überlandfahrten  á 45 Minuten
  • 1 x Autobahnfahrt á 45 Minuten
  • 1 x Beleuchtungsfahrt  á 45 Minuten

Beim gemeinsamen Erwerb von C1 und C1E (Solo / Zug):

  • 1 / 3 x Überlandfahrten  á 45 Minuten
  • 1 / 1 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 0 / 2 x Beleuchtungsfahrten  á 45 Minuten

C1E

Für das Fahren von LKW der Klasse C1 mit Anhängern (insgesamt bis 12 Tonnen)

  • Mindestalter: 18 Jahre (Anmeldung mit 17,5 Jahren)
  • Prüfung: Praxis
  • Voraussetzung: Klasse C1

Mit der Fahrerlaubnisklasse C1E darfst Du Fahrzeugkombinationen steuern, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger bestehen, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg übersteigt. Die gesamte Kombination darf eine Gesamtmasse von bis zu 12 Tonnen haben. Diese Klasse ist ideal, wenn Du größere Anhänger oder schwere Transportkombinationen sicher und flexibel bewegen möchtest, sei es für den privaten Einsatz oder im Berufsalltag.

Nicht erforderlich

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

  • 3 x Überlandfahrten  á 45 Minuten
  • 1 x Autobahnfahrt á 45 Minuten
  • 1 x Beleuchtungsfahrt  á 45 Minuten

Beim gemeinsamen Erwerb von C1 und C1E (Solo / Zug):

  • 1 / 3 x Überlandfahrten  á 45 Minuten (Gesamt 4 x)
  • 1 / 1 x Autobahnfahrten á 45 Minuten (Gesamt 2 x)
  • 0 / 2 x Beleuchtungsfahrten  á 45 Minuten (Gesamt 2 x)

C

Für schwere und große LKW. Ideal für den Güter- oder Schwerlastverkehr.

  • Mindestalter: 21 Jahre (Anmeldung mit 20,5 Jahren)
  • Prüfungen: Theorie und Praxis
  • Voraussetzung: Klasse B

Mit der Fahrerlaubnisklasse C darfst Du Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen fahren, die nicht für den Personentransport ausgelegt sind. Diese Klasse ermöglicht Dir das Führen von schweren LKW, auch mit Anhänger, solange dieser ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg nicht überschreitet. Klasse C ist die richtige Wahl, wenn Du in der Logistik, im Gütertransport oder bei ähnlichen Aufgaben tätig bist und schwere Fahrzeuge sicher steuern möchtest.

  • 6 Lektionen Grundstoff á 90 Minuten
  • 10 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten (4 Lektionen bei Vorbesitz der Klasse C1)

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

  • 5 x Überlandfahrten  á 45 Minuten
  • 2 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 3 x Beleuchtungsfahrten  á 45 Minuten

Beim gemeinsamen Erwerb von C und CE (Solo / Zug):

  • ​3 / 5 x Überlandfahrten  á 45 Minuten
  • 1 / 2 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 0 / 3 x Beleuchtungsfahrten  á 45 Minuten

Bei Vorbesitz der Klasse C1:

  • ​3 x Überlandfahrten  á 45 Minuten
  • 1 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 1 x Beleuchtungsfahrten  á 45 Minuten

CE

Für schwere und große LKW mit großen Anhängern. Ideal für den Güter-und Schwerlastverkehr.

  • Mindestalter: 21 Jahre (Anmeldung mit 20,5 Jahren)
  • Prüfungen: Theorie und Praxis
  • Voraussetzung: Klasse C

Mit der Fahrerlaubnisklasse CE darfst Du Fahrzeugkombinationen steuern, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, dessen zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg liegt. Diese Klasse ermöglicht Dir das Führen von schweren LKW mit großen Anhängern oder Aufliegern und ist unverzichtbar für den Einsatz in der Logistik oder im gewerblichen Gütertransport. Mit der Klasse CE bist Du für nahezu alle Arten von Transporten auf der Straße bestens gerüstet.

  • 6 Lektionen bei Erweiterung á 90 Minuten
  • 4 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

  • 5 x Überlandfahrten  á 45 Minuten
  • 2 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 3 x Beleuchtungsfahrten  á 45 Minuten

Beim gemeinsamen Erwerb von C und CE (Solo / Zug):

  • ​3 / 5 x Überlandfahrten  á 45 Minuten
  • 1 / 2 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 0 / 3 x Beleuchtungsfahrten  á 45 Minuten

L

Für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h.
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Prüfung: Theorie

Mit der Fahrerlaubnisklasse L darfst Du land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h fahren. Außerdem sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h eingeschlossen. Diese Klasse ist ideal für den Einsatz in der Landwirtschaft und ermöglicht das Fahren von Maschinen, die für land- und forstwirtschaftliche Arbeiten genutzt werden.

  • 6 Lektionen bei Erweiterung á 90 Minuten
  • 2 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten

Es ist keine praktische Ausbildung erforderlich.

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Du kannst Dich hier direkt online für die Führerscheinausbildung einchecken. Die Daten werden anschließend in unsere Fahrschulverwaltung eingespielt und wir können alles für Deine Anmeldung vorbereiten.

Die Anmeldung ist allerdings erst rechtsverbindlich, wenn der Ausbildungsvertrag abgeschlossen und unterzeichnet wird!