Wichtige Fragen rund um das Thema Anmeldung und Führerscheinausbildung
- Ein wenig Zeit für ein kurzes Kennenlernen, eine gute Beratung und ggf. Fragen.
- Einen gültigen Personalausweis, einen Aufenthaltstitel oder einen Reisepass der EU mit einer Meldebestätigung.
- Solltest Du noch minderjährig sein, muss Dich ein Erziehungsberechtigter begleiten und ebenfalls einen gültigen Ausweis vorlegen.
- Die Unterlagen für den Antrag können alle nachgereicht werden
- Wenn möglich eine Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat
- Biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)
- Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung (mind. 9 Einheiten a 45 Minuten)
- Antrag und Beiblatt für das begleitete Fahren ab 17 (BF17)
Grundsätzlich immer sechs Monate vor Erreichen des jeweils vorgeschriebenen Mindestalters für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse (siehe auch Fahrerlaubnisklassen). Für den PKW-Führerschein (Fahrerlaubnisklasse B) bedeutet dies, dass Du mindestens 16,5 Jahre alt sein musst, um Dich anzumelden.
Regelmäßig (jeden zweiten Sonntag im Monat um 10 Uhr) bieten wir direkt in der Fahrschule einen preisgünstigen Erste-Hilfe-Kurs an. Die Kosten betragen 25 € pro Teilnehmer. Siehe auch Erste-Hilfe-Kurse.
Auf Wunsch übernehmen wir das gerne für Dich.
Sobald Du Dich bei uns in der Fahrschule angemeldet hast und die oben genannten Unterlagen für den Antrag nachgereicht hast, übernehmen wir auf Wunsch alle weiteren Schritte für Dich. Du musst Dich um nichts mehr kümmern.
WICHTIG: Wir dürfen den Antrag beim Straßenverkehrsamt erst stellen, sobald ALLE UNTERLAGEN vollständig sind.
Da die Bearbeitung beim Straßenverkehrsamt bis zu vier Wochen dauern kann, ist es wichtig, dass Du schnellstmöglich nach der Anmeldung alle Unterlagen nachreichst. Je schneller Du alles zusammen hast und bei uns abgibst, desto schneller wird es mit der Führerscheinausbildung und der Prüfung gehen.
Durch unsere innovativen Fast-Lane-Theoriekurse kannst Du Deine theoretische Ausbildung in bereits 7 Werktagen abschließen. Die Länge der praktischen Ausbildung richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Zunächst die Fahrerlaubnisklasse, aber auch wie viele Übungsstunden Du benötigen wirst, ob Du zeitlich flexibel bist und wie die Gesamtauslastung der Fahrschule gerade ist.
Wir arbeiten nach dem Grundprinzip: „Erst fahren, dann zahlen“. Dies bedeutet, dass es bei uns keine Vorkasse, keine Voreinlage eines Guthabens oder ähnliches gibt. Erst nachdem Fahrtsunden oder Leistungen in Anspruch genommen wurden, wird eine Rechnung erstellt. Die Rechnungslegung erfolgt genau 2 x im Monat.
Wir arbeiten mit dem Marktführer in Sachen Abrechnung für Fahrschulen zusammen, der DATAPART Factoring GmbH in Ludwigsburg. Nur von Dir gegengezeichnete Leistungen werden online an die DATAPART Factoring GmbH übermittelt und dann entsprechend abgerechnet. Nach der Zusendung einer Rechnung mit einer genauen und nachvollziehbaren Auflistung der Leistungen, erfolgt wenig später dann die Lastschrift des Rechnungsbetrages. Deshalb benötigen wir auch ein SEPA-Lastschriftmandat von Dir.
Absolvierte Fahrstunden quittierst du per Unterschrift auf einem Smartphone oder Tablet des Fahrlehrers, erst dann werden diese automatisch in deine App eingetragen und übermittelt.
Für Deine theoretische und praktische Prüfung hat die Fahrschule einen Aufwand. Bei der theoretischen Prüfung muss ein Termin abgestimmt und beim TÜV gebucht werden. Zudem muss die Fahrschule Deinen Ausbildungsnachweis elektronisch übermitteln. Bei der praktischen Prüfung stellt die Fahrschule zudem das Auto, den Fahrlehrer und seine Arbeitszeit zur Verfügung. All dies lassen sich Fahrschulen unter dem Posten: „Vorstellung zur Prüfung“ vergüten.
Aber auch der TÜV als Prüforganisation hat Aufwendungen. Er muss Deine Prüfungen verwalten und auch den Sachverständigen als Prüfer stellen. Deshalb bekommst Du vom TÜV einen Gebührenbescheid.
Unsere Preise sind fair und transparent. Sie entsprechen dem gültigen Aushang in der Fahrschule und sind Dir für mindestens sechs Monate garantiert.
Der Antrag und der Prüfauftrag der Behörde ist mit Genehmigungsdatum des Antrages ein Jahr gültig. Solltest Du die theoretische Prüfung innerhalb dieses Zeitraumes nicht bestehen, müsstest du einen neuen Antrag bei der Behörde stellen, was wiederum mit Gebühren verbunden ist. Ab dem Tag des Bestehens der theoretischen Prüfung startet ein neues Jahr, in welchem du die praktische Prüfung schaffen musst. Auf Antrag kann die Behörde diese Frist um drei Monate verlängern. Somit hast du genügend Zeit die Führerscheinausbildung entspannt bei uns zu absolvieren.
Die praktische Ausbildung richtet sich nach dem curricularen Leitfaden. Das bedeutet, dass die Ausbildung in eine Grundstufe, Aufbaustufe und in eine Leistungsstufe aufgeteilt wird. Erst dann kommen die Sonderfahrten und anschließend die Reife- und Teststufe. Wir halten uns in der Fahrschule streng an die Vorgaben des curricularen Leitfadens, um den Vorschriften und Gesetzen des Fahrlehrergesetzes und der Fahrschüler-Ausbildungsordnung entsprechen zu können. Also, sobald die Leistungsstufe ausreichend absolviert wurde, starten wir umgehend mit den Sonderfahrten, jedoch nicht früher.
Zunächst ist bei der Klasse B gesetzlich festgelegt, dass 12 Sonderfahrten (5 x Überland, 4 x Autobahn und 3 x Beleuchtungsfahrt) absolviert werden müssen.
Bei den Übungsstunden ist vor Beginn der praktischen Ausbildung schwer zu sagen wie viele Übungsstunden ein Fahrerlaubnisbewerber benötigt, denn das hängt immer vom Fahrschüler ab. Ganz allgemein kann man für die Übungsstunden als grobe Faustformel sagen:
Lebensalter x 1,1 = Anzahl der Übungsstunden
Aber auch das ist nicht immer und in jedem Fall so. Manche brauchen weniger, andere brauchen mehr Fahrstunden.
Zur theoretischen Prüfung im Idealfall direkt nach Abschluss des Theoriekurses in 7 Werktagen. Das muss aber nicht sein, wenn Du mehr Zeit für das Lernen der Fragen benötigst.
Für die Anmeldung zu den Prüfungen muss der Antrag von der Behörde genehmigt sein. Auch ist gesetzlich geregelt, dass du erst dann zu den Prüfungen kannst, wenn der Fahrlehrer sich von Deiner Prüfungsreife überzeugt hat, selbst wenn du die Theorieunterrichte oder die Sonderfahrten schon absolviert hast. Das macht auch Sinn, denn eine nicht bestandene Prüfung kostet Geld und schafft Unzufriedenheit. Die theoretische Prüfungsreife kannst Du einfach online in deiner App nachweisen. Die praktische Prüfungsreife beweist du, indem du dem Fahrlehrer zeigst, dass du eine praktische Prüfungssimulation inkl. technischer Abfahrkontrolle und Grundfahraufgaben ohne Fehler meistern kannst.
Kein Problem. Rufe uns an, schreibe uns per WhatsApp oder E-Mail oder komme zu einem Kennenlernen vorbei. Alles selbstverständlich unverbindlich und ohne Druck zur Anmeldung. Wir sind nicht böse, wenn Du Dich dann doch für eine andere Fahrschule entscheiden solltest.
Aber besser noch:
Wir bieten Dir die Möglichkeit einer kostenlosen Hospitation oder einer Mitfahr-Fahrstunde. Dabei lernst Du uns noch besser kennen und kannst Dir einen Eindruck machen. Einfach anrufen und Dir den Gutschein für die Hospitation im Unterricht und eine kostenlose Mitfahr-Fahrstunde holen.