Du liebst die Freiheit und das Abenteuer auf zwei Rädern? Egal ob auf weiten Reisen mit einer großen Enduro oder ein sportliches Fahrvergnügen mit dem Supersportler am Wochenende. Hier findest Du genau die richtige Ausbildung für alle Zweiradklassen.
Klasse: A
Ist die Ausbildung für die Klasse A erfolgreich abgeschlossen worden, dürfen nun auch „schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen), unabhängig von Leistung und Gewicht geführt werden. Es gibt somit keine Einschränkungen mehr.
Normalerweise, also beim Ersterwerb einer Motorradklasse, dürfen Sie die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A erst mit 23,5 Jahren beginnen, also genau 6 Monate vor dem 24. Geburtstag. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 24. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat zuvor.
Sollten Sie schon mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse A2 sein, kann die Ausbildung schon mit 19 ½ Jahren begonnen werden (Stufenausbildung).
Klasse: A1
„Kleine“ Motorräder der Klasse A1 kann man bereits mit 16 Jahren fahren. Vorteil gegenüber der Klasse AM: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an, bzw. der Grundstein für die Motorrad-Stufenausbildung ist gelegt.
Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A1 mit 15,5 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann 3 Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung 1 Monat vorher.
Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist keine Vorklasse erforderlich.
Klasse: A2
Ist die Ausbildung für die Klasse A2 erfolgreich abgeschlossen worden, dürfen Sie „mittelschwere“ Krafträder und „mittelschwere“ Zweiräder, auch mit Beiwagen) führen. Typischerweise eine sogenannte „125er“.
Sie dürfen mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse B mit 17,5 Jahren beginnen, also genau 6 Monate vor dem 18. Geburtstag. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat zuvor.
Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist keine Vorklasse erforderlich.
Schlüsselzahl B196
Motorrad fahren mit dem Autoführerschein
Nach der gesetzlichen Änderung zum Jahre 2020 ist das Upgrade vom normalen PKW-Führerschein auf eine Fahrerlaubnis für Motorräder möglich. Und das ganze sogar ohne theoretische und praktische Prüfung durch den TÜV.
Mit der Änderung ist es nun möglich geworden Motorräder der Führerscheinklasse A1 (125 ccm,11kw) mit dem normalen PKW-Führerschein zu fahren.
Voraussetzungen dafür sind:
- Du musst mindestens seit 5 Jahren einen PKW-Führerschein haben
- Mindestalter von 25 Jahren haben
- 4 x 90 Minuten Theorieunterricht machen
- 5 x 90 Minuten Fahrstunden auf dem Motorrad absolvieren
Es ist also KEINE Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich.
Also direkt anmelden, jetzt schon in zwei Tagen die Theorie absolvieren. Sobald sich das Wetter zum Motorradfahren eignet (voraussichtlich März) die Fahrstunden machen und den Eintrag im Führerschein vornehmen lassen.